Tiefgarage

Bitte beachten Sie:

Das widerrechtliche Parken auf den Tiefgaragenplätzen ist unzulässig. Das Abstellen des eigenen Pkw auch spät abends kann zu erheblichen Behinderungen für jederzeit anreisende Mieter, Eigentümer oder Gäste führen. Fremdparker riskieren dabei das Abschleppen auf eigene Kosten. Falls der von uns gemietete Parkplatz belegt ist: Sie dürfen Fremdparker auf keinen Fall mit Ihrem eigenen Auto zuparken. Wer ein fremdes Fahrzeug blockiert, begeht nach § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine strafbare Nötigung, die von Gerichten empfindlich bestraft wird.

Falls frei, kann ein Tiefgaragenplatz für 13€/ Nacht gebucht werden. Wir besitzen im Appartementhaus nur zwei Tiefgaragenplätze.

Der 1. Tiefgaragenplatz hat die Nr. 33. Fährt man die Rampe hoch, muss man sofort die erste Fahrspur nach links fahren. Stellplatz Nr. 33 ist der letze Platz auf der linken Seite und befindet sich links von der Übergangstür zum Radraum. Vom Radraum gelangt man ins Treppenhaus und von dort zu den beiden Fahrstühlen. Der 2. Tiefgaragenparkplatz hat die Nr. 12 und befindet sich in der hinteren rechten Ecke. Fährt man die Rampe hoch, muss man erst in die 2. Fahrspur rechts abbiegen. Nr. 12 ist dann der letzte Parkplatz auf der linken Seite. (s. Skizze unten)

Bitte schreibe mir dazu eine E-Mail an info@fewo-schwaenchen.de oder rufe mich an: 01781796969 (auch WhatsApp).